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Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Für Software- & Webentwicklungs­leistungen · Stand: 16. Mai 2026
Inhalt
  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungen
  4. Mitwirkung des Kunden
  5. Vergütung
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Abnahme
  8. Nutzungsrechte
  9. Gewährleistung
  10. Haftung
  11. Geheimhaltung
  12. Datenschutz
  13. Kündigung
  14. Schlussbestimmungen
Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage für ein B2B-Software­entwicklungsverhältnis. Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Für komplexe Projekte oder besondere Konstellationen (z. B. öffentlicher Auftraggeber, internationale Verträge) empfehlen wir eine individuelle Anpassung durch eine Fachkanzlei.

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der OPERIEN GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Software- und Webentwicklung, Beratung, Konzeption, Design, Hosting-Vermittlung sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt) oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.

(3) Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie dem ggf. ergänzenden Pflichten- oder Lastenheft.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand der Technik. Wo zweckmäßig, arbeitet er nach agilen Methoden (insbesondere Scrum / Kanban) in 1–2-Wochen-Iterationen.

(3) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnungen oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fachlich qualifizierte Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Dienstvertrag gem. § 611 BGB). Werkvertragliche Leistungen (§ 631 BGB) werden im Einzelfall ausdrücklich als solche bezeichnet.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(3) Verzögerungen, Mehrkosten und Schäden aufgrund unterlassener oder mangelhafter Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie kann als Festpreis, nach Aufwand (Stunden-/Tagessatz) oder als monatliche Pauschale vereinbart werden.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Vertragsschluss gültigen Stunden- und Tagessätze des Auftragnehmers.

(3) Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen werden nach Aufwand bzw. nach Vorlage von Belegen gesondert berechnet, sofern sie vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt wurden.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Change Requests: Über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Wünsche werden gesondert beauftragt und in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Projektaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung sowie Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen (z. B. nach Meilensteinen).

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB für Unternehmer) zu berechnen sowie laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Abnahme

(1) Sofern werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und – sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen – abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv einsetzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.

(3) Bei agiler Arbeitsweise wird jede einzelne Iteration / jedes Sprint-Ergebnis separat abgenommen.

Nutzungsrechte am Quellcode

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht am erstellten Quellcode und den vertragsgegenständlichen Werken ein.

(2) Hiervon ausgenommen sind:

  • Bibliotheken, Frameworks und Open-Source-Komponenten Dritter, für die deren jeweilige Lizenzbedingungen gelten
  • Vom Auftragnehmer projektübergreifend genutzte Module und Tools, an denen der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht erhält

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt nach Abschluss in seinem Portfolio (Referenzen) zu nennen und anonymisierte technische Details als Case Study zu veröffentlichen, sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Gewährleistung

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 633 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme beträgt.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter konkreter Beschreibung zu rügen.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) nach Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(4) Keine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer für Mängel, die auf nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Datenpflege oder Veränderungen der Systemumgebung beruhen.

Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer übernommenen Garantie

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme.

(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste und Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor produktivem Einsatz angemessene Tests durchzuführen und für regelmäßige Datensicherungen Sorge zu tragen.

Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb des Vertrages zu nutzen.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch 5 Jahre über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Auf Wunsch des Auftraggebers wird eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen.

Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

Kündigung

(1) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers ([Berlin]).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

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